Bodenrechte - BRD Enteignung im grossen Stil
Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum
Das Gesetz unterscheidet - anders als die meisten Menschen sehr genau zwischen Besitz und Eigentum. Eigentum und Besitz sind deshalb nicht das selbe! Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Die Sache kann aber auch abgegeben werden wobei sie aber noch zum Eigentum gehört. Der Besitzer darf dann nur das mit der Sache machen was der Eigentümer erlaubt (Pachtrecht). Kauft man sich z.B. ein neues Auto, so findet man im Brief den Vermerk: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".
Auslauf der Bodenrechte 2017
Gemäß dem von der Verwaltung geführten EStA-Register(Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des Bundesverwaltungsamts in Köln – gerne auch als das „ESTA – „Amerikanische Personenregister/Reiseregister“ bezeichnet – existieren sehr wenig nachgewiesene Deutsche, welche durch ihre lückenlose Abstammung (hier: Ahnennachweise vor 1914) einen legitimen Rechtsanspruch auf den Deutschen Boden haben bzw. darauf ableiten können.
Seit dem Jahr 1918 gelten die Deutschen als – auf Hoher See – verschollen und melden sich nicht zurück. Dieser Umstand wird einem auch in der Schule nicht beigebracht. Stattdessen widersprechen diese Menschen ihrer richtigen Einbürgerung IN einem der 26 (25+1) Bundesstaaten des „Deutschen Reichs“ (1871- 1914) und werden freiwillig DEUTSCH nach GG Artikel 116 Abs. (1), (hier: Deutscher im Sinne des Grundgesetzes anstelle von „anderweitiger gesetzlicher Regelungen„, dem RuStAG v. 1913) also Nazis ("Deutsch" stammt aus der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 - Hittler Zeit!). Das man(n)/frau „DEUTSCH“ ist, kann jeder selbst auf seinem Bundespersonalausweis nachlesen. Und Dank der Herren Schröder / Fischer hat man Allen in 1999/2000 die „deutsche Staatsangehörigkeit“ über Nacht übergestülpt.
Der Kulturkampf seitens Otto von Bismarcks und der kaiserlichen Familie, welche die bisherige Knechtschaft der Menschen durch den Vatikan im Zeitraum von 1848 bis 1914 unterbrach, war die einzige Zeit, in der Menschen echte Eigentumsrechte besaßen.
Nach dem Ersten Weltkrieg (WK I.) und dem darauf folgenden Putsch in die Weimarer Republik (Seit der Weimarer Republik (WRV v. 1919) ist der „NAME“ die Sache des Staates, dem er angehört: (Siehe hierzu: EGBGB Art. 10, BGB § 12 und HGB § 17)) hinein, wurde über den Boden des 2. Deutschen Reichs der erste Flickenteppich gelegt. Danach kam Adolf Hitlers 3.tes Reich und der zweite bunte Teppich wurde darüber gelegt. Ab 1949 kam der dritte Teppich in Form der „BRD“ dazu. In 1990 wurde uns mit dem „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ der vierte Teppich oben drauf gepackt. Und mittlerweile ab 2016 mit der Piraten-/Totenkopfflagge der fünfte Fetzen Stoff.
Aus Unrecht kann niemals Recht werden!
Die Gemeinden im BRiD-Wirtschaftsgebiet verfügen seit 2007/8 nicht mehr über die Bodenrechte und entsprechen daher nicht dem Gemeinwohl für den Menschen, sondern nur noch für die der Konzerne und sonstigen wirtschaftlichen Interessenverbänden.
Im Bezug auf die Bodenrechte werden oft zwei Themenkreise vermischt:
A) Zum einen die Handelsverträge – gesehen im globalen Kontext.
Das Deutsche Reich (1871 – 1914) – jedoch nicht die jeweiligen Bundesstaaten – war im Handelsrecht verankert. Ebenso ist auch die HLKO reines Handelsrecht. Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung
Art. 1 [Beachtung der Haager Landkriegsordnung]
Die Vertragsmächte werden ihren Landheeren Verhaltungsmaßregeln geben, welche der dem vorliegenden Abkommen beigefügten Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkriegs entsprechen.
Art. 2 [Anwendung nur unter Vertragsparteien]
Die Bestimmungen der im Artikel 1 angeführten Ordnung sowie des vorliegenden Abkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.
Art. 3 [Verantwortlichkeit der Kriegspartei]
Die Kriegspartei, welche die Bestimmungen der bezeichneten Ordnung verletzen sollte, ist gegebenen Falles zum Schadensersatz verpflichtet. Sie ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihrer bewaffneten Macht gehörenden Personen begangen werden.
Und eben diese Handelsverträge laufen im Jahr 2017 ab!
Dies betrifft aber ebenso wenig den jeweiligen souveränen Bundesstaat bzw. die originäre Landgemeinde und hier am allerwenigsten den Souverän.
Das wichtigste was ihr tun könnt im Moment ist Erlangung alter Rechte, um diese auch in der Zukunft nutzen zu können. Dies, weil man durch seine Abstammung darauf ein Recht hat und die Familien diese auch immer haben werden.
Ab dem 27.10.2017 – 23:59 Uhr läuft das sogenannte „Kaiserrecht“ aus! Dies bedeutet, dass dann niemand mehr diese Rechte aus dieser Zeit erlangen kann, da die 99 Jahre seit dem letzten Rechtsstand am 28.10.1918 aktivitätslos verstrichen sind! Und dann kann und wird die EU alles komplett einsacken!
B) Zum anderen der Verlust der Gebietskörperschaften der BRiD-Gemeinden, welcher in 2007/8 über die EU angestoßen wurde.
Die Bürgermeister hatten in den Jahren 2007/2008 auf Anordnung des Vereins „EU“ die/ihre Gemeinde als Unternehmen um- bzw. anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen auch bei Duns & Bradstreet unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters, sodann „Geschäftsführer“ eingetragen. Seitdem heißt es nun „Der Bürgermeister“ als Synonym für einen voll haftenden Geschäftsführer.
Mit der Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt. Das heißt, seitdem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und steht somit unter dem Seehandelsrecht.
Mit dem ESM, CETA und TTiP kommen ab 2016 die Piraten an die Macht! Während wir uns noch fragen, warum Seehandelsrechte in unserer Gemeinde wirken können.
Sofern dem keiner widerspricht ist dies gemäß dem Gewohnheitsrecht nach 10 Jahren für Personal-deutsch „bindend“.
Dies alles betrifft einen echten Deutschen nicht! Der nachgewiesene Deutsche ist der legitime Erbfolger / Rechteträger und steht über Allem! Mit dem Ausspruch „im Besitz der Land- und Bodenrechte zu sein“ ist sinnbildlich gemeint, dass man gegenüber dem Verwalter dokumentieren kann, dieser Souverän zu sein. Je mehr Deutsche sich wieder in der Heimat zurück melden und vor Ort ihre Landgemeinde beleben, umso flotter geht das voran.
Nach Versailles zum signieren des „Vertrag FÜR den Frieden“ (Peace of Treaty) kamen am 9. November 1918 keine vom Kaiser legitimierten Gesandten. Denn dort hat ein Gros von Wegelagerern einen Knebelvertrag akzeptiert, welchen Kaiser Wilhelm II. niemals hätte genehmigen dürfen.
Seit dem 28. Oktober 1918 sind also alle Deutschen verschollen und selbstermächtigte Politiker ohne Legitimation sind an ihre Stelle getreten. Wenn man somit ein herrenloses Land findet, kann man es nach geraumer Zeit, ohne dass sich die rechtmäßigen Eigentümer gemeldet haben, einfach usurpieren / übernehmen. Mit Schiffen, welche ohne Besatzung aufgefunden wurden, kann man das direkt tun. Mit Schiffen, welche nur ohne Kapitän aufgefunden wurden, muß man erst die Mannschaft auf seine Seite bekommen! Hat diese Mannschaft den Finder als neuen Eigentümer anerkannt, so ist die Usurpation / Übernahme perfekt.
Uns Allen wird somit die Heimat weggenommen!
Da man das aber völkerrechtlich nicht kann, muß man uns Alle vergessen lassen wer wir sind!
Und genau das passiert hier gerade!!!
Wer das nicht beherzigt und auch (vor)lebt, darf sich gerne weiterhin im „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ aufhalten und sich nicht wundern über das, was alsbald hier ablaufen wird!
Die Falle "Der gelbe Schein"!
Wenn man auf die Idee kommt, zum Bürgerbüro zu gehen und sich seine Staatsangehörigkeit ausstellen lassen will, versuchen sie einem diese über den gelben Schein zu bestätigen. Auch hier ist eine Falle eingebaut da man sich mit dieser Urkunde als Nazi bekennt und der Rechtsstand von Kaiser Wilhelm nicht geltend gemacht werden kann!