Der Firmencharakter der BRD
Bereits bei Gründung der "BRD", das heißt bei der Erarbeitung des "Grundgesetzes" wurde berücksichtigt, daß die sogenannte "BRD" kein Staat sein kann. Es wurde lediglich eine Verwaltung mit Firmencharakter geschaffen. Dies zeigt sich im Artikel 133 des "Grundgesetzes", in dem es heißt:
Zitat:
Artikel 133 Grundgesetz:
"Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein."
Dies bedeutet, daß die "BRD" von den drei westlichen Besatzungsmächten lediglich wirtschaftliche Verwaltungsbefugnisse und keine hoheitlichen Befugnisse zugestanden bekommen hat. Dies bedeutet aber auch, daß die "BRD" nicht in die Rechte und Pflichten des Staates Deutschen Reiches eintreten konnte. Die sogenannte "Bundesrepublik Deutschland" ist somit kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Dies ist insofern sehr bedeutsam, da ein legitimer Staat auf deutschem Boden immer auch Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches wäre.
Im Weiteren hatte man auch in der Abfassung der übrigen Artikel des "Grundgesetzes" den Firmencharakter dieser reinen Wirtschaftsverwaltung berücksichtigt:
Zitat:
Artikel 40 Grundgesetz:
"Der Bundestag …… gibt sich eine Geschäftsordnung."
Artikel 42 (2) Grundgesetz:
" Für die …… kann die Geschäftsordnung Ausnahmen zulassen."
Artikel 52 (3) Grundgesetz:
"Der Bundesrat ……gibt sich eine Geschäftsordnung."
Artikel 53 Grundgesetz:
"Der Bundesrat ……gibt sich eine Geschäftsordnung."
"Der Bundesrat ist von der Bundesregierung über die Führung der Geschäfte auf dem laufenden zu halten."
Artikel 65 Grundgesetz:
"(Es)…… leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig"
Der Bundeskanzler leitet seine Geschäfte nach einer …… Geschäftsordnung."
Artikel 69 (3) Grundgesetz:
"Auf Ersuchen …… ist der Bundeskanzler …… oder …… ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen."
Artikel 77 (2) Grundgesetz:
"Der Bundesrat kann …… verlangen, daß ein …… Ausschuß einberufen wird. Die Zusammensetzung und das Verfahren dieses Ausschusses regelt eine Geschäftsordnung, …..."
Artikel 93 (1) Grundgesetz:
"Das Bundesverfassungsgericht entscheidet …… über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind."
Des Weiteren ist festzustellen, daß die "BRD"-Machthaber, das heißt die "BRD"-Politiker, die vorgeben, die Interessen des deutschen Volkes zu vertreten, in der Realität jedoch die Erfüllungsgehilfen der Besatzungsmächte sind, im Jahre 1990 eine „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ gegründet haben. Hierzu wurde eine insolvente, frühere DDR-Firma umfirmiert und in Frankfurt am Main angemeldet. Auf der Webseite dieser Gesellschaft findet sich die Behauptung, daß dieses „Unternehmen“ im Jahr 2000 gegründet wurde. Auf dem Handelsregisterauszug findet sich jedoch das ausgewiesene Gründungsdatum mit 29.08.1990!
Warum versucht man, die Öffentlichkeit über das tatsächliche Gründungsdatum bewußt zu täuschen? Was war denn noch einmal im Sommer des Jahres 1990? Richtig: Die angebliche "Wiedervereinigung", in Wirklichkeit die endgültige Umwandlung der „Bundesrepublik Deutschland“ von einem halbstaatlichen Gebilde ohne jede Souveränität in eine Firma der Besatzungsmächte.
Handelsregisterauszug der Firma Finanzagentur GmbH
In Anbetracht der Milliardenbeträge, die von dieser Firma umgesetzt werden (die Medien berichten von Neukreditaufnahmen von bis zu 17 Mrd. Euro täglich) - bei lächerlich kleiner Haftungsdecke - wurden bereits mehrfach Konkursanträge gegen diese Firma gestellt. Einen solchen hätte jede andere Firma nicht überlebt, aber bei dieser Firma scheint das normale Recht nicht zu greifen. Also, schauen wir uns an, wie das zuständige Amtsgericht einem Konkursantrag begegnet ist:
Kopie des "Gerichtbeschlusses" des "Amtsgerichtes Darmstadt" vom 01.03.2005,
Offensichtlich ist, daß die normalen Regeln für die "BRD"-GmbH nicht gelten.
Amtsgericht Darmstadt 02.03.2005 Insolvenzgericht Geschäfts-Nr.: 9 IN 248/05
Beschluß:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen. Gründe: Gemäß § 12 Abs. 1, Ziffer 1 InsO ist die Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bundes unzulässig.
Interessant ist dabei, daß das Gericht als beklagte Partei eine „Bundesrepublik Deutschland GmbH“ ausweist. Von Seiten des Gerichtes wurde die „Finanzagentur“ (bewußt?) unterschlagen (was bei genauerem Überlegen durchaus Sinn macht). Mit diesem Beschluß hat das "Gericht" jedenfalls bestätigt, daß die beklagte GmbH im Besitz des gesamten Vermögens (besser gesagt: der gesamten Schulden) des "Bundes" ist! Damit sind die gesamten "BRD"- Schulden im Besitz einer privaten Körperschaft, welche lediglich mit schlappen 25.500,- Euro haftet!
Hierzu ist noch interessant zu wissen, daß die frühere DDR-Firma, die man zu diesem Zweck für eine Ostmark aufgekauft hat, bereits zum Zeitpunkt des Kaufes insolvent gewesen ist. Somit ist die Firma "BRD"-GmbH bereits insolvent gegründet worden. Da diese Firma bereits nachweislich insolvent ist, müssen weitere Insolvenzanträge nicht einmal mehr angenommen und erst recht nicht bearbeitet werden!
Darüber hinaus wurden sämtliche Organe der früheren "BRD" inzwischen in Unterfirmen umgewandelt:
Es haben sämtliche Unterfirmen der "BRD" Ust.-Ident.-Nummern, was es nur für Firmen gibt, jedoch nicht für Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
Man kann sehr leicht die Ust.-Ident.-Nummern der Unterfirmen "BUNDESTAG", "BUNDESRAT", "BUNDESPRÄSIDIALAMT", "BUNDESPOLIZEI" etc. etc. auf den jeweiligen Internetauftritten finden.
Darüber hinaus werden im jeweiligen Impressum von "BRD"-Unterfirmen nicht etwa Amtsvorsteher benannt sondern "Geschäftsführer".
Aufgrund der Tatsache daß die "BRD" lediglich eine Firma und kein Staat ist, werden auch "Personalausweise" von Stellen der "BRD" ausgegeben.
Vor der Gründung der "BRD" gab es Personenausweise.
Warum steht auf Ihrem Ausweis wohl „Bundespersonalausweis“? Machen Sie sich bewußt, daß Sie Personal der Firma „Bundesrepublik Deutschland GmbH“ sind!
Zusammenfassung:
Zusammenfassend ist festzustellen, daß die sogenannte "Bundesrepublik Deutschland" eine Personengesellschaft, genauer gesagt eine Firma mit der Struktur einer GmbH ist. Man kann deshalb völlig zurecht von einer "BRD"-GmbH sprechen.
Geschäftspartner eindeutig identifiziert