Nebenaspekte der Ereignisse 1990
In diesem Artikel werden die bisher nur teilweise behandelten juristischen Aspekte der Ereignisse von 1990 näher beleuchtet.
Es sind dies:
- der sogenannte "Einigungsvertrag" aus dem Jahre 1990
- der sogenannte "2+4-Vertrag" aus dem Jahre 1990
- der sogenannte "Überleitungsvertrag von Berlin" aus dem Jahre 1990 mit dem Notenwechsel aus dem Jahre 1990
- der gegenwärtige rechtliche Status von Mitteldeutschland
- der frühere und gegenwärtige rechtliche Status von Berlin
- die neue Präambel des sogenannten "Grundgesetzes"
- der neue Artikel 146 des sogenannten "Grundgesetzes"
Im Jahre 1990 sind die sowjetischen Truppen aus Mitteldeutschland abgezogen. Im Wesentlichen wurden drei Vertragswerke geschaffen, mit deren Hilfe eine Fusion der beiden deutschen Selbstveraltungskonstrukte "DDR" und "BRD" erreicht werden, und die rechtliche Stellung des deutschen Volks nach innen und außen hin geklärt werden sollte.
Es sind dies die folgenden drei Verträge:
- der sogenannte "Einigungsvertrag"
- der sogenannte "2+4-Vertrag"
- der sogenannte "Überleitungsvertrag von Berlin"
1. Der sogenannte "Einigungsvertrag"
Durch den sogenannten "Einigungsvertrag" sollten die inneren Aspekte der Fusion der beiden deutschen Selbstverwaltungskonstrukte geregelt werden. Interessant ist hierbei, daß der "Grundgesetz"-Artikel 23 (alte Fassung), nach dem der Beitritt der "neuen Länder" erfolgen sollte, durch die westlichen Besatzungsmächte bereits im Juli 1990 aufgehoben wurde. Dies wurde folgerichtig im "Bundesgesetzblatt" am 23.09.1990 veröffentlicht.
(vgl. BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990).
Die Regeln des "BRD"-Systems besagen, daß ein Gesetz sieben Tage nach Veröffentlichung im sogenannten "Bundesgesetzblatt" in Kraft tritt, sofern keine anderslautenden Regelungen im Einzelfall getroffen werden. Somit war der "Grundgesetz"-Artikel 23 (alte Fassung) spätestens am 30.09.1990 nicht mehr rechtsgültig. Ein weiterer interessanter Aspekt ist, daß die sogenannten "neuen Länder" erst zum 14.10.1990 gebildet wurden.
(vgl. GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik vom 14.August 1990, Teil I Nr. 51).
Dabei stellt sich abschließend die Frage, wie können die „neuen Länder“ nach dem "Grundgesetzes"-Artikel 23 (alte Fassung) am 03. Oktober 1990 beitreten, obwohl dieser Artikel zu jenem Zeitpunkt längst nicht mehr existierte? Und vor allem: Wie können die „neuen Länder“, bereits am 03. Oktober zu etwas beitreten, obgleich sie erst am 14. Oktober gebildet wurden? Juristen kennen den Begriff der „Unmöglichkeit“. So sind Vereinbarungen oder Verträge nichtig, die Bestandteile oder Vorraussetzungen enthalten, die unmöglich sind. Und so ist der sogenannte „Einigungsvertrag“ als rechtsungültig beziehungsweise nichtig anzusehen, da er gleich mehrere Unmöglichkeiten enthält!
2. Der sogenannte "2+4-Vertrag"
Durch den sogenannten "2+4-Vertrag" sollten die äußeren Aspekte der Vereinigung der Deutschen Selbstverwaltungskonstrukte geregelt werden. Von "BRD"-Machthabern wird immer wieder behauptet, bei dem sogenannten "2+4-Vertrag" handele es sich um einen Friedensvertrag. Dies ist jedoch völliger Nonsens! Ein Friedensvertrag wird zwischen Siegern und Besiegten geschlossen.
Die Siegermächte des zweiten Weltkrieges sind:
1. USA
2. Großbritannien
3. UdSSR (Rechtsnachfolger Rußland).
Somit hätte es sich bei einem Friedensvertrag doch eher um einen 2+3 Vertrag handeln müssen! Frankreich war ja niemals Siegermacht sondern nur Besatzungsmacht. Deshalb hätte Frankreich einen Friedensvertrag niemals aushandeln und unterzeichnen können! Der sogenannte "2+4-Vertrag" wurde lediglich auf der Ebene des Besatzungsrechtes geschlossen, und nicht auf der Ebene des Siegerrechtes. Die vier Besatzungsmächte USA, Frankreich, Großbritannien und UdSSR hatten sich in diesem "2+4-Vertrag" lediglich auf ein neues deutsches Selbstverwaltungskonstrukt namens "Vereintes Deutschland" geeinigt. Dieses "Vereinte Deutschland" ist jedoch nie hergestellt worden. Sofern es hergestellt worden wäre, hätte es sich dabei um eine Gebietskörperschaft gehandelt, und zwar mit den in diesem Vertrag definierten Außengrenzen.
In unseren "Personalausweisen" würde dann heute stehen, daß diese von dem "Vereinten Deutschland" ausgestellt worden sind, und nicht von der "BRD"! Nicht nur, daß dieses "Vereinte Deutschland" niemals hergestellt wurde, dieser Vertrag wurde auch von keiner der verhandelnden Seiten jemals ratifiziert, was jedoch in diesem Vertrag explizit für dessen Gültigkeit gefordert wird!
Die Tatsache, daß die "BRD"-Machthaber, einschließlich die gleichgeschalteten "BRD"-Lügenmedien gebetsmühlenartig herumposaunen, der "2+4-Vertrag" sei ein Friedensvertrag, ist ein sehr anschauliches Beispiel dafür, wie die Menschen in Deutschland verdummt und manipuliert werden sollen.
Nebenbei bemerkt, könnte ein Friedensvertrag auch kein "2+3-Vertrag" sein. Schließlich sind die beiden Selbstverwaltungskonstrukte "BRD" oder "DDR" zu keiner Zeit Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches gewesen und haben am zweiten Weltkrieg nicht teilgenommen. Sie hätten somit niemals für das Deutsche Reich einen Friedensvertrag aushandeln oder unterzeichnen können. Ein Friedensvertrag kann nur zwischen den drei Siegermächten einerseits, und dem Deutschen Reich andererseits ausgehandelt und geschlossen werden. Ein solcher Friedensvertrag wäre deshalb ein "1+3 Vertrag" gewesen, den es, wie jedermann weiß, bis heute nicht gibt! Im Ergebnis der Vorgänge von 1990 besteht bis zum heutigen Tage keine Friedensregelung zwischen den Siegern des zweiten Weltkrieges und dem Deutschen Reich. Somit ist völkerrechtlich der Kriegszustand nie beendet worden.
3. Der sogenannte "Überleitungs Vertrag von Berlin" von 1990
Der sogenannte "Überleitungsvertrag von Berlin" ist eine besondere juristische Delikatesse, weshalb es sehr verwundert, daß dieses besonders gelungene Übereinkommen nicht nur der Öffentlichkeit, sondern selbst Juristen an den Universitäten, verschwiegen wird.
"Überleitungs Vertrag von Berlin" von 1990
In Artikel 2 heißt es dort
Zitat: "Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin ….. begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."
(vgl.: Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 02.10.1990 (BGBl 1990 Teil II Nr. 36)).
Die Formulierung "in oder in bezug auf Berlin" hat es dabei in sich. Da alle alliierten Verfügungen sämtlich in Berlin verkündet und verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle, nicht nur Berlin, sondern auch das übrige Deutschland betreffenden Rechte der Alliierten in Kraft. Soviel zur immer wieder behaupteten Lüge, die sogenannte "Bundesrepublik Deutschland" sei ein souveräner Staat.
Der gegenwärtige rechtliche Status von Mitteldeutschland
Da der sogenannte "Einigungsvertrag" ungültig ist und der sogenannte "2+4-Vertrag" nicht ratifiziert, und dessen Inhalt nicht realisiert wurde, gibt es keinen Vertrag, nach dem das Gebiet Mitteldeutschlands als Gebietskörperschaft sich dem "BRD"-Recht untergeordnet hätte. Dies bedeutet, daß die Ausübung von Hoheitsgewalt durch "BRD"-Stellen im Gebiete Mitteldeutschlands auch unter diesem Aspekt ohne jede Rechtsrundlage ist.
Der frühere und gegenwärtige rechtliche Status von Berlin
Nach geltendem Völkerrecht muß die oberste Regierungsgewalt in einem Staat immer von der Hauptstadt ausgehen. Da die Besatzungsmächte in Deutschland die oberste Regierungsgewalt ausüben, müssen sie dies von der Hauptstadt aus tun. Hierzu haben die Alliierten bereits vor der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um gemeinsam von der Hauptstadt Berlin aus, auch das übrige Deutschland zu regieren. Gemäß dem Londoner Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12.09.1944 wurde das Berliner Gebiet der gemeinsamen Besatzungshoheit der künftigen Besatzungsmächte unterworfen. Im Londoner Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14.November 1944 verfügten die Siegermächte in Artikel 3, daß Groß-Berlin von den Alliierten gesondert zum übrigen Gebiet des Deutschen Reiches verwaltet, daß Berlin einen Sonderstatus erhalten wird.
Im Genehmigungsschreiben zum sogenannten "Grundgesetz" haben die Alliierten folgerichtig unter Punkt 3 folgenden Vorbehalt gemacht:
Zitat: " ….. daß Berlin ….. nicht von der Bundesregierung regiert werden kann".
(vgl. Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz in der Übersetzung des Parlamentarischen Rates, VOBIZ Scholz-Wiegand 416, Frankfurt am Main, den 12. Mai 1949)
(vgl.: Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 02.10.1990 (BGBl 1990 Teil II Nr. 36)).
Auch in späteren Verfügungen haben die drei westlichen Besatzungsmächte den Sonderstatus von Berlin immer wieder bekräftigt:
Im vormals ausgearbeiteten Text für die Verfassung von Berlin hieß es:
Zitat, Absatz 1: Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
und Zitat, Absatz 2, : Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend.
Diese beiden Absätze wurden im Genehmigungsschreiben für die Verfassung von Berlin vom 29.08.1950, durch die westlichen Besatzungsmächte jedoch "zurückgestellt" in dem sie im Punkt 2b verfügten:
Zitat, Absätze 2 und 3 (der Verfassung von Berlin - Anm. d. Verf.) werden zurückgestellt.
(vgl.: BK/O 50 75 vom 29.08.1950).
Folgerichtig heißt es im Schreiben der Alliierten Kommandantur Berlin an den Regierenden Bürgermeister von Berlin vom 8. Oktober 1951:
Zitat, Punkt 1:
(a) das Abgeordnetenhaus von Berlin darf Bundesgesetze mit Hilfe eines Mantelgesetzes, das die Bestimmungen des betreffenden Bundesgesetzes in Berlin für gültig erklärt, übernehmen…
(e) das Mantelgesetz muß festlegen, daß alle Hinweise in den Bundesgesetzen, Verordnungen und Bestimmungen auf irgendeine Bundesstelle oder Bundesbehörde als Hinweis auf die zuständige Berliner Stelle oder Behörde ausgelegt werden sollen. …."
(vgl.: BK/O (51) 56 vom 8. Oktober 1951 Schreiben der Alliierten Kommandantur Berlin an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, betreffend die Übernahme von Bundesrecht).
Über 20 Jahre später bekräftigten die Besatzungsmächte im Viermächte-Abkommen über Berlin am 03.09.1971 diese Position:
Zitat, Art. II B: …Die Regierungen der französischen Republik, des vereinigten Königreiches ….. und der USA erklären, daß ….. die Westsektoren Berlins ….. kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden."
Auch im Jahre 1972 hat Berlin seinen Sonderstatus und darf nicht von der "BRD" regiert werden. In Berlin gab es daher bis 1990 keine "Bundespersonalausweise", sondern "Behelfsmäßige Personalausweise". Berliner wurden aus diesen Gründen auch nicht zur sogenannten "Bundeswehr" eingezogen. Aber auch nach den "Wende-Ereignissen" von 1990 ist Berlin kein Teil der "BRD"!
Man beachte die "Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat vom 12.06.1990":
Zitat: "….. Die Haltung der Alliierten, "daß die ….. Westsektoren Berlins …. wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unverändert. ..…".
Auch im sogenannten "Einigungsvertrag", wird diesem Umstand Rechnung getragen in dem es dort heißt:
Zitat: "….. Die Haltung der Alliierten, "daß die ….. Westsektoren Berlins …. wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unverändert. ..…".
Artikel 1, "Länder", Zitat:
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts ….. werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen Laender der Bundesrepublik Deutschland. …..
(2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.
Wie man beim genauen Lesen feststellen kann, ist in diesen Sätzen mit keinem einzigen Wort gesagt, daß Berlin ein Land der "BRD" wird!
Im Artikel 2 findet sich dann der Satz, Zitat: (2) Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.
In diesem Satz wird lediglich die völkerrechtliche Tatsache festgestellt, daß Berlin die Hauptstadt des Deutschen Reiches (in den Grenzen vom 31.12.1937) ist - weiter nichts.
Hätte man formulieren wollen, daß Berlin ein Land der "BRD" wird, müßte dort stehen, daß Berlin ein Land der "BRD" und die Hauptstadt der "BRD" sei. Dies ist jedoch mitnichten der Fall, aus gutem Grund!
Die Tatsache, daß sich Berlin als Gebietskörperschaft nicht dem Recht der "BRD" untergeordnet hat, (das heißt exterritorial zur "BRD" steht), hätte weitreichende Konsequenzen, sofern die "BRD" ein Staat wäre.
Ein Staat kann nämlich unter keinen Umständen von einem Territorium aus regiert werden, welches nicht zu diesem Staatsgebiet gehört, welches also zu diesem Staat exterritorial ist. Und Berlin ist zur sogenannten "Bundesrepublik Deutschland" nun einmal exterritorial, weil die drei westlichen Besatzungsmächte dies so wollten und bis heute immer noch so wollen.
Da die "BRD" aber nur eine Personengesellschaft, genauer gesagt eine Firma ist, spielt dies keine Rolle. Einen Staat kann man nur aus der Hauptstadt aus regieren. Eine Firma kann man von überall aus leiten. Wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "BRD" gemacht werden, ist schließlich bedeutungslos.
Die neue Präambel des sogenannten "Grundgesetzes"
Im Jahre 1990 wurde eine Umfassende Änderung der Präambel des sogenannten "Grundgesetzes" verfügt. Beim Lesen dieser Präambel muß sich der geneigte Leser die Frage stellen, weshalb man sich für die Änderung derselben derart viel Mühe gegeben hat, da ja in einer Präambel nichts rechtsverbindlich geregelt werden kann.
Es drängt sich der Verdacht auf, daß hierbei die Öffentlichkeit belogen und betrogen werden sollte. Und genau dies ist es, worum sich der ganze Inhalt der "Präambel" dreht, nämlich um die Frage:
Wie viele Lügen kann man in drei Sätzen unterbringen?
Zitat: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. |
"….. hat sich das Deutsche Volk ….. dieses Grundgesetz gegeben". Das Deutsche Volk hat sich nichts dergleichen gegeben! Es hat nie eine Abstimmung, weder eine Volksabstimmung, noch eine Abstimmung von Delegierten oder Repräsentanten zu diesem "Grundgesetz" gegeben. Wie sollte sich auch ein Volk ein Gesetzeswerk selbst geben, welches nach Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung von den Besatzungsmächten als ein Mittel zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Besatzungsgebiet verfügt wurde?? |
"….. kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt ….." Im "BRD"-System gibt es keine "verfassungsgebende Gewalt". Es ist kein Organ definiert, welches über eine Verfassung abstimmen könnte, weder eine Nationalversammlung, noch eine Volksabstimmung, noch gibt es nach "BRD"-Recht irgendeine anderweitig definierte, einzuberufende Körperschaft, die über eine Verfassung befinden könnte. |
"Die Deutschen ….. haben in freier Selbstbestimmung ….." Wie Jedermann weiß, haben die Deutschen in politischen Dingen seit 1933 gar nichts mehr entschieden!, Insbesondere nichts in freier Selbstbestimmung! |
"Die Deutschen ….. haben ….. die Einheit ….. Deutschlands vollendet." |
"Die Deutschen ….. haben ….. die ….. Freiheit ….. Deutschlands vollendet"." Da Deutschland nachweislich besetzt ist und das Besatzungsrecht nicht nur formalrechtlich voll umfänglich in Kraft ist, sondern insbesondere auch umfassend angewendet wird, ist die Unterstellung, es gebe eine "Freiheit Deutschlands" reiner Zynismus. |
"Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk". Wie in dieser Abhandlung im Weiteren noch nachgewiesen wird, ist dieses "Grundgesetz" lediglich Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "BRD" und nur für Menschen bindend, die eine Geschäftsbeziehung mit der Firma "BRD" eingegangen sind. |
Der neue Artikel 146 des sogenannten "Grundgesetzes"
Artikel 146
Der frühere Wortlaut bis 1990
Zitat: „Dieses Grundgesetz, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Artikel 146
Der aktuelle Wortlaut (mit Kennzeichnung der Satzeinschiebung)
Zitat: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Was soll uns diese Änderung des Art. 146 "GG" sagen? Übersetzen wir diesen Text in die Sprache der "BRD"-Machthaber, die immer wieder behaupten, das Grundgesetz sei eine Verfassung. dann hieße der Artikel 146:
„Diese Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Damit bringen doch die "BRD"-Oberen nur zum Ausdruck, daß das Grundgesetz eben nicht in freier Selbstbestimmung beschlossen worden ist. Damit widersprechen sie sich hinsichtlich ihrer Aussagen in der Präambel selbst! Um der Öffentlichkeit vorzugaukeln, die "BRD" sei ein Staat wird von "BRD"-Machthabern immer wieder behauptet, das "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" sei eine Verfassung.
Ein Grundgesetz
wird von einer Besatzungsmacht diktiert, es ist somit ein besatzungsrechtliches Mittel zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Disziplin (auf der Basis des Artikels 43 der Haager Landkriegsordnung) und dient damit der Organisation eines Besatzungsgebietes.
Eine Verfassung
gibt sich ein Staatsvolk in freier Selbstbestimmung und konstituiert damit seinen Staat.
Auch an diesem Beispiel kann man erkennen, wie die "BRD"-Oberen versuchen, die Menschen hierzulande zu manipulieren und zu verdummen, indem von ihnen und den von ihnen kontrollierten Medien gebetsmühlenartig behauptet wird, ein Grundgesetz und eine Verfassung seien ein und daß Selbe! Schätzen Sie doch einmal bitte, wie oft das so genannte "Grundgesetz" seit seiner Existenz geändert wurde! Es wurde bis zum heutigen Tag genau 156 mal geändert (Stand 06/2012). Und nun schätzen Sie doch bitte einmal, wie oft die Verfassung der USA, die als eine der besten Verfassungen in der Welt gilt, in der selben Zeit geändert wurde! Sie wurde genau ein einziges Mal in der selben Zeit geändert.
Abgesehen einmal davon, daß das permanente Herummanipulieren am sogenannten "Grundgesetz" aber auch gar nichts mit Rechtssicherheit zu tun haben kann, kann man auch hierin den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung unmittelbar erkennen. Man kann deshalb völlig zu Recht das sogenannte "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" mit einer Prostituierten vergleichen: Sofern irgend jemand vorbeikommt, der genügend Geld auf den Tisch legt, wird er mit der von ihm gewünschten Manipulation am sogenannten "Grundgesetz" belohnt, und kann dann langfristig den hieraus resultierenden Profit einstreichen.