Rechtsstellung von Polizisten im BRD-System
Die Tatsache, daß die sogenannte "BRD" kein Staat ist, und keinerlei Legitimation für hoheitliches handeln hat, hat insbesondere erhebliche Konsequenzen für die Arbeit von Polizisten im "BRD"-System:
Zunächst sind Polizisten im "BRD"-System keine Beamten. Schließlich sind sie keine Staatsbürger der "BRD" und können deshalb keine Beamten der "BRD" sein. Deshalb haben "BRD"-Polizisten auch Dienstausweise und keine Amtsausweise.
Die Angehörigen der "BRD"-Polizei sind deshalb einem Werkschutz oder privaten Sicherheitsdienst gleichzusetzen. Sie haben keine Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt.
Die Privatisierung geht soweit, daß die meisten Polizeibediensteten im "BRD"-System ihre Uniform selbst kaufen müssen, rein rechtlich betrachtet, handeln sie als Privatpersonen, die verpflichtet sind, sich über ihren rechtlichen Status eigenverantwortlich Klarheit verschaffen zu müssen und persönlich haften.
Da die "BRD" kein Staat ist, gibt es nämlich im "BRD"-System (folgerichtig) keine Staatshaftung, so daß die Polizisten im "BRD"-System sich private Berufshaftpflichtversicherungen zulegen müssen, was natürlich auch absolut unwürdig ist.
Der Umgang mit dieser Berufsgruppe zeigt einmal mehr, wie verantwortungslos die "BRD"-Oberen mit den Polizeibediensteten umgehen, sie lassen sie auf die Menschheit los, ohne die nötigen Rechtsgrundlagen herzustellen und diese Personen zu schützen.